Bei dem Versuch der Intervention verwies die Stadt Babenhausen (Ansprechpartnerin Regina Lange, beauftragte für Familie und Soziales) zum ASB (Ansprechpartnerin Frau Barz). Diese wiederum verwies an die Leitung des Kindergartens (Frau A. Spielmann und deren Stellvertreterin Frau S. Matschke (verantwortlich für die Einteilung) und diese wiederum an die erstgenannten Institutionen.
Erfolg: Kein Platz für meinen Sohn. Angebot: Ein Platz in Babenhausen, was einen vermehrten organisatorischen Aufwand und eine finanzielle Mehrbelastung für uns bedeuten würde und das Ganze vor dem Hintergrund, dass viele Kinder aus Babenhausen in die Einrichtung nach Harreshausen gefahren werden.
Auf Nachfrage, ob es nicht möglich wäre nach der Eröffnung des Kindergartens in der Ludwigstraße einige Babenhäuser Kinder dorthin umzusiedeln (vielleicht wären einige Eltern einverstanden) und wir unseren Sohn erst mit 3,5 Jahren in den Kindergarten bringen würden, wurde dieser Vorschlag mit Empörung abgelehnt, mit dem Hinweis dass es sozial unverträglich für die Kinder ist umzusiedeln.
Fast zeitgleich bekam eine andere Familie (wohnhaft in Harreshausen) die Mitteilung, dass ihr Kind, welches mit 2 Jahren in den Harreshäuser Kindergarten aufgenommen wurde, nach Beginn des 3. Geburtstages in einen Kindergarten nach Babenhausen umziehen muss, da es dann keinen Platz mehr für das Kind gibt.
Fazit: Wieder einmal zeigt sich, dass soziales Engagement und auf familiäres Wohlergehen gerichtetes Verhalten sanktioniert wird. Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass man nach wie vor als vorbildlicher Bürger auch weiterhin gern seine Steuern bezahlt, hoch motiviert sich für soziale und der Allgemeinheit zuträglichen Themen in seiner knappen Freizeit engagiert und vollstes Vertrauen in die Auswahlverfahren, Aufgabenzuweisung und Stellenbesetzung der genannten Institutionen hat!
In freudiger Erwartung auf überflüssige und unqualifizierte Versuche der Rechtfertigung,
Marcus Kläber
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