Im Frauenborn: Magistrat stoppt Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beilegung des Konflikts

Die Fraktion der Grünen äußerte sich unlängst zum Beschluss der Babenhäuser Stadtverordnetenversammlung zum Stopp der Bebauungsplanänderung (“Im Frauenborn”) und der Feststellung des Magistrats über eine angebliche Rechtsverletzung im Verfahren (Babenhäuser Zeitung vom 25. August).

Sie will damit von Vorwürfen ablenken, dass Ihr Mitglied Kurt Gebhardt als Ausschussvorsitzender des Akteneinsichtsausschusses die Stadtverordneten und Bürger falsch über die Ergebnisse des Ausschusses informiert hat. Er hat beispielsweise verschwiegen, dass der Ausschuss festgestellt hat, dass die Stadt Babenhausen die Zahlung der Notargebühren beim Verkauf des Grundstücks übernommen hat. Diese Zahlung wurde entgegen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet. Wie uns die Kommunalaufsicht gerade erst mitteilte, widerspricht sie sogar dem Inhalt des Kaufvertrags. Brisant ist das Ganze, da als Käufer der Sohn des damaligen Bauamtsleiters aufgetreten ist, die Stadtverwaltung nicht nachweisen kann andere Interessenten berücksichtigt zu haben und der vereinbarte Kaufpreis (139€/m²) gerade mal etwas mehr als der Hälfte des in diesem Bereich geltenden Bodenrichtwerts (270€/m²) entspricht. Herr Gebhardt hat als Vorsitzender des Akteneinsichtsausschusses zusätzlich dazu auch den Ausschluss der Öffentlichkeit von den entscheidenden Sitzungen mitbeschlossen und damit versucht, die weitere Aufklärung der Vorwürfe zu behindern.
Nun zu den angeblichen Argumenten der Babenhäuser Grünen. Der Magistrat ist natürlich kein Gremium, das eine Rechtsverletzung feststellen kann. Er kann sie bestenfalls vermuten und gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vor dem Verwaltungsgerichtklagen. Da der Vorschlag zur Aufteilung des Grundstücks in der genannten Form aber vom Bürgermeister kam und dieser auf sein Einspruchsrecht verzichtet hat, kann ich mir eine solche Klage nur schwer vorstellen. Der Bürgermeister reagierte mit seinem Vorstoß im Übrigen auf das gescheiterte Offenlegungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplans “Im Frauenborn”.
Wie schon früher dargelegt, halten die Anwohner das von der Stadt ins Auge gefasste Grundstück für unbebaubar, im Übrigen genauso wie das Babenhäuser Bauamt zum Zeitpunkt der Planung des Baugebiets in den 80er Jahren. Wie bereits in der Presse diskutiert, hat das aktuelle Babenhäuser Bauamt der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Bebauungsplanänderung vorgelegt, die mit erheblichen Fehlern behaftete war. Die Einwände der Anwohner und der “Träger öffentlicher Interessen” haben nun dazu geführt, dass das bisherige Offenlegungsverfahren aufgrund dieser Mängel nicht weitergeführt werden kann.
Der Netzbetreiber Westnetz hat beispielsweise untersagt, dass im vorgesehenen Baufenster ein Gebäude errichtet wird, da es sich innerhalb eines festgelegten Schutzstreifens unter einer Hochspannungsleitung befindet. Das Bauamt hatte den Verlauf der Hochspannungsleitung in den Planzeichnungen einfach verlegt, um eine Bebaubarkeit des Grundstücks zu suggerieren. Der Netzbetreiber merkt hierzu gegenüber dem Bauamt an: “Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.” Dies zeigt deutlich die Verstrickung des Bauamts und seines ehemaligen Leiters in die ungewöhnlichen Vorgänge rund um die Planungen „Im Frauenborn“.
Die “Eigenbetriebe Kommunale Dienstleistungen der Stadt Babenhausen” bemängeln das Fehlen eines Hinweises auf das Trinkwasserschutzgebiet und von Hinweisen für die Einleitung und Versickerung von Regenwasser. Interessant ist, dass das Babenhäuser Bauamt scheinbar nicht einmal die Kommunalen Eigenbetriebe im Voraus über seine Planungs- absichten informiert hat. Ebenfalls sehr mysteriös.
Das Regierungspräsidium Darmstadt bemängelt z.B. fehlende Festlegungen zum Hochwasserschutz. Sowohl der Netzbetreiber Westnetz als auch der Landkreis Darmstadt Dieburg beanstanden, dass nach den vorliegenden Plänen keine Durchfahrt mehr für schweres Gerät am Rodlachenweg, entlang des Flusses Lache, möglich ist. Interessierte Leser können sich vor Ort die Grundstücksmarkierung des Vermessungsamts ansehen. Sie steckt genau in der Mitte des Feldwegs und macht ihn damit unbefahrbar.
Als einen weiteren wesentlichen Einwand gegen die Bebauungsplanänderung haben die Anwohner die in den Planungs- unterlagen eingezeichnete und zur Schaffung eines Baufensters zwingend notwendige Begradigung des Bürgersteigs und Straßenverlaufs im Kurvenbereich Jürgen-Schumann-Str./Im Frauenborn angeführt. Das Babenhäuser Bauamt antwortet darauf, unter Missachtung der örtlichen Gegebenheiten: “Es ist nicht richtig, dass Veränderungen an den Verkehrsflächen vorgenommen werden sollen.”
Das von den Grünen angeführte weit fortgeschrittene Planungsverfahren existiert somit nicht. Vielmehr ist die Babenhäuser Verwaltung mit Ihrer Behauptung, das neu zu schaffende Grundstück sei sinnvoll bebaubar, im Offenlegungsprozess gescheitert. Für eine Fortführung des Verfahrens müsste dieser Prozess wieder völlig neu gestartet werden. Da das Babenhäuser Bauamt aber weiterhin nicht gewillt ist, die örtlichen Realitäten anzuerkennen und die Planungen einzustellen, ist auch ein erneuter Versuch zum Scheitern verurteilt.
Ich finde es hochinteressant, dass der Magistrat, die SPD und die Grünen in Babenhausen davon ausgehen, dass der Verkauf eines Grundstücks ohne aktuelles Wertgutachten rechtswidrig ist. Der geneigte Leser wird sich jetzt sicherlich fragen, wie denn das Wertgutachten für den Verkauf der fraglichen Fläche als Baugrundstück an den Sohn des ehemaligen Bauamtsleiters (139€/m²) aussah. Richtig, es gab keins! Was der Magistrat, die Babenhäuser SPD und die Babenhäuser Grünen heute als Rechtsbruch brandmarken ist genau das, was Sie beim Verkauf des Grundstücks an den Sohn des Bauamtsleiters beschlossen haben. Sie beschuldigen sich somit indirekt selbst des Rechtsbruchs! Ich bin natürlich der letzte, der Ihnen hier widersprechen würde.
Zum Schluss zur Behauptung der Grünen, der Stadt Babenhausen würden bis zu 50.000€ an Einnahmen entgehen, wenn das Grundstück nicht als Baugrundstück verkauft würde. Wie oben dargestellt gibt es überhaupt kein Baugrundstück, das verkauft werden könnte und es wird höchstwahrscheinlich auch in Zukunft keines geben, da nicht erkennbar ist, wie auf der gegebenen Fläche und ihrer Limitierung ein bebaubares Grundstück erstellt werden soll.
Ich warte jetzt nur noch auf den Vorschlag von SPD und Grünen in Babenhausen, in der Straßenkurve als Alternative einen
Bebauungsplan für einen Leuchtturm zu erstellen. Das wäre zwar vollkommen sinnfrei, er würde aber ausgesprochen gut zum bereits vorhandenen Schiff im Schwimmbad passen.
    Dr. Andreas Stocker, Heidelberg

 

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