Besondere Transparenz und Zurückhaltung

Zu: „Selbstanzeige des Magistrates liefert nur die halbe Wahrheit”, Babenhäuser Zeitung vom 19. März.

Sensible Arbeitsbereiche der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. Bauämter erfordern besondere Transparenz, Zurückhaltung und die Vermeidung von Interessenskollisionen der handelnden Personen.
Es gilt zu vermeiden, dass nicht wie geschehen der Eindruck entsteht, das persönliche Interessen einzelner städtischer Mitarbeiter mit deren beruflicher Tätigkeit kollidieren und die Stadt dadurch Schaden nimmt. Die Einflussnahme von Fachbereichsleitern (wie z. B. Bauamt) muss kontrolliert werden, um den von der ehemaligen Bürgermeisterin Coutantin in einer Pressemitteilung dargestellten Vorwurf von interessengeleitetem Handeln oder auch einer möglichen Vorteilsnahme im Amt zum Schaden der Stadt zu vermeiden und erst gar nicht entstehen zu lassen.
Es müssen sogenannte Wohlverhaltensrichtlinien (Compliance) - wie in der freien Wirtschaft üblich und sogar gesetzlich verankert -  auch in den Fachbereichen der Babenhäuser Stadtverwaltung gelebt und auch überwacht werden. Es darf nicht möglich sein, das einzelne Mitarbeiter Grundstücksgeschäfte für Familienmitglieder oder nahestehende Verwandte zu augenscheinlich extrem vergünstigten Kaufpreisen und dazu ohne öffentliche Ausschreibung tätigen.
Auszug www.bmi.bund.de: „Eine Verwaltung, die von der Bevölkerung nicht als integer empfunden wird, verliert ihre Legitimation. Die Wahrnehmung der Verwaltung wird entscheidend von dem Verhalten jedes einzelnen ihrer Mitarbeiter geprägt. Die öffentliche Verwaltung ist ein Bereich, in dem Bürgerinnen und Bürger zu  recht in besonderem Maß erwarten, das alles getan wird, um korruptes Verhalten zu unterbinden beziehungsweise erst gar nicht entstehen zu lassen. Gerade die Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen integer, uneigennützig und transparent handeln.” (Bundesministerium des Innern)    
Frank Beck

Kommentare

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08. Mai 2015 - 14:23

Üble Nachrede, falsche Verdächtigungen, haltlose Spekulationen

Zur Bewertung des Sachverhaltes gehört auch die Stellungnahme von Bürgermeister Knoke und des Magistrats der Stadt auf die entsprechenden Vorhaltungen von Herrn Bludau von der FWB. Sie findet sich auf der Homepage der Stadt: http://www.babenhausen.de/index.php?id=436&publish[id]=377798&publish[start]=



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