Traktorfahrer auf der B 26

Polizei stellt sieben Verstöße fest

Dieburg (ots) - Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums
Südhessen staunten am Donnerstagmittag (7.12.) nicht schlecht, als
sie einen großen Ackerschlepper mit Tankanhänger von der Bundesstraße
26 auf die Bundesstraße 45 abfahren sahen. Die anschließende
Kontrolle des land- und forstwirtschaftlichen Gespanns ergab, dass
insgesamt gegen sieben Rechtsvorschriften verstoßen wurde.

Mit 50 km/h war die Höchstgeschwindigkeit des Schleppers zu gering
um eine Kraftfahrstraße befahren zu dürfen. Das Wasser, welches im
Tankanhänger befördert und an einer Baustelle teilentladen wurde,
stellte eine gewerbliche Güterbeförderung dar. Das eigentliche
Lohnunternehmen transportierte das Wasser hier als Spedition und im
Auftrag der Baustellenfirma. Die hierfür erforderliche Lizenz zur
gewerblichen Güterbeförderung lag aber nicht vor. Von einem land- und
forstwirtschaftlichen Bezug konnte somit keine Rede mehr sein.

Der 20-Jährige Fahrer benötigte auf Grund des zulässigen
Gesamtgewichts der Fahrzeugkombination die Führerscheinklasse CE. Er
konnte aber nur die Klasse T vorweisen. Zudem lag ein Verstoß gegen
das Fahrpersonalgesetz vor. Aufgrund der Höchstgeschwindigkeit des
Fahrzeugs in Verbindung mit der Beförderung von Gütern, wäre in
diesem Fall ein Kontrollgerät vorgeschrieben gewesen. Dies war aber
im Schlepper nicht eingebaut.

Weiterhin hätte der junge Mann eine Berufskraftfahrerqualifikation
benötigt. Diese ist für die Führerscheinklassen C und D bei
gewerblichen Fahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h Pflicht.

Weil das Gespann nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
eingesetzt, sondern gewerblich genutzt wurde, durfte die Breite des
Gefährts auch nicht drei Meter betragen.

Sowohl am Schlepper als auch am Anhänger waren außerdem grüne
Kennzeichen angebracht. Ein in der Land- und Forstwirtschaft tätiger
Betrieb kann seine Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen nämlich
steuerbefreien lassen, wenn sie genau zu diesem Zweck eingesetzt
werden. Auf Grund der gewerblichen Nutzung müssten bei dieser
Verwendung aber gewöhnliche schwarze Kennzeichen angebracht sein und
die Fahrzeuge entsprechend versteuert werden. Die Polizei erstattete
wegen der Verstöße entsprechende Anzeigen gegen den Fahrer und auch
den Halter des Fahrzeugs.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil: 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh[at]polizei.hessen[dot]de

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