Die Konferenz wurde von Regierungsvizepräsident Dr. Alexander Böhmer eröffnet. Nach dessen Einschätzung bestehen durch die weitgehend gute wirtschaftliche Lage der Kommunen und die Anpassung des Haushaltsrechts gute Voraussetzungen für eine haushaltswirtschaftlich stabile Entwicklung und um das bisher Erreichte dauerhaft und nachhaltig zu sichern. „Letztlich geben Gemeindewirtschaftsrecht und Kommunalaufsicht nur die Rahmenbedingungen für die kommunale Haushaltswirtschaft vor. In welchen Bereichen die Kommunen selbst Aufgabenschwerpunkte und Maßnahmenprioritäten setzen, legen sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich fest“, so Regierungsvizepräsident Dr. Böhmer.
Seit Beginn des Jahres dürfen die Kommunen nur noch in wenigen Ausnahmefällen überjährig auf die Liquiditätskredite – vergleichbar mit einem Dispokredit auf dem privaten Girokonto – zugreifen. Sie sind zum dauerhaften und nachhaltigen Haushaltsausgleich verpflichtet, haben Liquiditätsreserven zu bilden, frühzeitig auf Haushaltsverschlechterungen zu reagieren und zur besseren Haushaltssteuerung zeitnah Jahresabschlüsse aufzustellen. Daneben hat der Gesetzgeber nun ein Überschuldungsverbot im Gemeindewirtschaftsrecht verankert. Die Aufsichtsbehörden wurden entsprechend mit zusätzlichen Prüfungs- und Genehmigungsrechten ausgestattet. In diese Änderungen waren die Erfahrungen der Kommunalaufsicht der vergangenen Jahre eingeflossen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Aufsicht über die zehn Landkreise im Regierungsbezirk, die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, die Sonderstatusstädte Bad Homburg, Hanau und Rüsselsheim sowie zurzeit noch 27 kreisangehörige Schutzschirmkommunen. Die Kommunalaufsicht über die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegt bei den Landräten. Das Hessische Innenministerium fungiert als Kommunalaufsicht für die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Stadt Frankfurt.
Die Regionalkonferenz findet mindestens einmal jährlich unter Beteiligung der Fachbehörden der Kommunalaufsicht beim Hessischen Innenministerium, beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) und den unteren Kommunalaufsichtsbehörden bei den Landräten der Landkreise im Regierungsbezirk statt.
(Text/Foto: rp)
Rubrik: Babenhausen und Umgebung
28.11.2019
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