Monte Christo: Doppelmord Babenhausen - Wiederaufnahmeantrag gestellt

Zahlreiche Medienvertreter kamen zur Pressekonferenz in ein Darmstädter Hotel. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate erläuterte den Wiederaufnahmeantrag. Der renommierte Strafverteidiger Strate und Anja Darsow, die Ehefrau von Andreas Darsow standen im Anschluss der Pressekonferenz noch für weitere Informationen zur Verfügung.

Am 17. April 2009 wurden Petra und Klaus Toll in ihrem Babenhäuser Reihenhaus erschossen, die Tochter des Ehepaares überlebt den Mordversuch lebensgefährlich verletzt. Am 11. Mai 2010 wurde Andreas Darsow des Mordes verdächtigt und festgenommen. Nach einem Indizienprozess mit 17 Verhandlungstagen wurde Andreas Darsow am 19. Juli 2011 durch das Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.

Einige Fakten sprachen gegen das damalige Urteil, so wurden keine DNA-Spuren von Andreas Darsow am Tatort gefunden und auch spezielle Metall- und Personen-Spürhunde der Polizei verloren die Spur auf einem nahegelegenen Schotterfeld und liefen nicht zum benachbarten Hauseingang von Andreas Darsow. Ein weiterer Spürhund reagierte nicht auf eine Geruchsprobe von Andreas Darsow, der Hundeführer sagte daher vor Gericht aus, dass Andreas Darsow nicht am Tatort war.
Seit Oktober 2012 beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate mit dem Babenhäuser Doppelmord und im März 2013 sagte er seine Unterstützung bei der Ausarbeitung des Wiederaufnahmeantrages zu. Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag (11.), erläuterte der renommierte Strafverteidiger seinen Wiederaufnahmeantrag, den er am Morgen des gleichen Tages im Landgericht Darmstadt einreichte.
Strate führte aus, dass es sich um ein außerordentlich gut begründetes Urteil handele und genau dies habe ihn skeptisch gemacht. Das über 290 Seiten umfassende Urteil sei „zu perfekt“. Strate gab den rund 25 anwesenden Gästen der Pressekonferenz den Hinweis, dass er im Urteil einige „Hinkefüßchen“ entdeckt habe und stellte nun den angeblich verwendeten (selbstgebauten) Schalldämpfer in den Fokus. Eine PET-Flasche mit Bauschaum gefüllt, soll bei der Tat verwendet worden sein. Die gezeigten Bilder zeigten einen deutlichen Ausstoß von Bauschaumpartikel die am Tatort allerdings nur im Milligramm-Bereich gefunden wurden. Fotoaufnahmen und einige Videoclips, die in „Superzeitlupe“ gezeigt wurden, sprechen laut Strate gegen das Urteil. Schussversuche des Bundeskriminalamtes und die Ergebnisse eines eigens beauftragten Gutachters lassen für ihn nur einen Schluss zu, dass solch ein Schalldämpfer bei der Tat nicht verwendet worden sein kann. Gleichzeitig führte Strate aus, dass ein solcher, selbstgebauter Schalldämpfer, bei der verwendeten Waffe und der Überschall-Munition nur teilweise den Schall mindere „es knallt immer“. Ohne Schalldämpfer wurden 151 Dezibel gemessen und mit dem angeblich verwendeten Schalldämpfer ergab die Messung 137 Dezibel (ein startender Airbus würde 120 Dezibel erzeugen, informierte Strate). Diese Punkte würde die gesamte Argumentation im Urteil „hinfällig“ machen bilanzierte Strate Gutachten und Aufnahmen.
Nach Einreichung des Wiederaufnahmeantrages beim Landgericht Darmstadt wird dieser an das Landgericht Kassel weitergeleitet, dort würde auch eine mögliche neue Verhandlung stattfinden. Wann man mit einer Rückmeldung vom Landgericht Kassel rechnen kann ist im Augenblick nicht absehbar.
Der Verein „Monte-Christo“ (www.montechristo-ev.de) hat auf einer eigens eingerichteten Internet-Seite (www.doppelmord-babenhausen.de) sowohl das Urteil als auch den Wiederaufnahmeantrag veröffentlicht. Einsehbar sind dort auch die angesprochenen Gutachten mit den Video-Clips. In dubio pro reo.     hz

 

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