Mit Vorsicht und Umsicht in das neue Jahr

Welche Regelungen gelten zum Jahreswechsel?

Viele haben sich den Jahreswechsel 2021/2022 anders vorgestellt. Doch auch in diesem Jahr wird Silvester von der Corona-Pandemie begleitet. Es gilt neben dem bundesweiten Verkaufsverbot von Feuerwerk auch ein Verbot Feuerwerk auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu zünden. Wo diese Plätze im LaDaDi sind, steht in der Allgemeinverfügung des Landkreises, die im Internet unter www.ladadi.de und auf https://perspektive.ladadi.de/corona/allgemeinverfuegungen/ zum Download zur Verfügung steht.

„Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Böllerverbot im öffentlichen Raum, was ich gut und richtig finde. An all diejenigen, die noch Feuerwerkskörper aus den vergangenen Jahren haben und diese zu Hause im Garten zünden möchten, appelliere ich, sehr vorsichtig damit zu sein. Denn: So lieb uns unsere Traditionen geworden sind, wir müssen mit dem Böllerverbot der enormen Auslastung in den Kreiskliniken Rechnung tragen und Feuerwerksverletzungen minimieren“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.
Weiterhin gelten nachfolgende Regelungen seit dem 28. Dezember: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen (Geimpfte und Genesene) treffen. Ungeimpfte Personen dürfen sich mit dem eigenen Haushalt und maximal zwei weiteren Personen treffen. Für den privaten Bereich wird dies empfohlen. Außerdem sollte man sich vor Treffen mit anderen testen –  egal ob geimpft oder genesen. Die weiteren Corona-Regeln in Hessen gibt es auf https://perspektive.ladadi.de/corona/.

as

 

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