Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Erlauben, kontrollieren, prüfen: RP für 500 Fahrschulen zuständig

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist nicht nur für die gut 500 Fahrschulen, sondern auch für die 1400 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Regierungsbezirk zuständig. So erteilt die Behörde die Erlaubnisse zum Betrieb von Fahrschulen, überprüft die Betriebe regelmäßig und leitet den Prüfungsausschuss für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Über 50 von ihnen sind im vergangenen Jahr nach bestandener Abschlussprüfung hinzu gekommen, weitere 225 haben ihre Prüfung begonnen.

Die Fahrlehrerprüfung gliedert sich in vier Teile: Nach dem mehrmonatigen Besuch einer Fachschule samt Theorie-Unterricht absolvieren die Kandidaten eine sogenannte fahrpraktische Prüfung (fP)und die Fachkundeprüfung (FK). Zum Abschluss der Ausbildung nimmt das RP noch eine theoretische und eine praktische Lehrprobe (LP) ab. Dazwischen liegt ein mehrmonatiges, bezahltes Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule  – in der Regel am späteren Einsatzort als Fahrlehrer.
Im Schnitt kontrolliert das RP Darmstadt außerdem jedes Jahr jede zweite Fahrschule in Südhessen - die andere Hälfte ist dann im folgenden Jahr an der Reihe. Die Aufsichtsbehörde prüft zum einen die Räumlichkeiten, die Lehrmittel und die Fahrzeuge, die bei Schulung und Prüfung zum Einsatz kommen. Zum Anderen wird der Ausbildungsbetrieb samt Digitalangeboten und Dokumentation zur theoretischen und praktischen Ausbildung unter die Lupe genommen. Die Lehrmaterialien werden häufig in den Fahrschulen auch in Fremdsprachen angeboten.
Falls nach zwei Kontrollen keine oder nur geringfügige Mängel im Fahrschulbetrieb aufgetreten sind, kann das RP den Turnus auf vier Jahre verlängern. Dies war im vergangenen Jahr bei vielen der überwachten Fahrschulen der Fall.  Das RP überprüft auch die Aufbauseminare für Fahranfänger, die einen Verkehrsverstoß während der Probezeit begangen haben und für Punkteauffällige, die ihre in Flensburg angesammelten Punkte reduzieren wollen. Um diese durchführen zu können, benötigen die Fahrlehrer eine Zusatzqualifikation und die entsprechende Erlaubnis durch das RP, die auf Antrag erteilt wird.
Hintergrund: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist im Regierungsbezirk für eine ordnungsgemäße Fahrschulausbildung verantwortlich. So überwacht das RP Darmstadt die Fahrerlaubnisbehörden  in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie das Fahrlehrerwesen im Regierungsbezirk Darmstadt.

(Text: rp / Foto: Africa Studio / shutterstock.com)

 

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