Zivile Verkehrsüberwachung im südlichen Odenwaldkreis

Erbach. Am 26.04.2013 führte die Polizeistation Erbach im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Zivilstreifen gezielte Verkehrsüberwachungen im südlichen Kreisgebiet durch. Hierbei mussteninsgesamt sieben Fahrzeugführer/innen wegen Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt beanstandet werden. Weiter missachtete eine 27jährige Pkw-Führerin aus dem Rhein-Neckar-Kreis gleich zwei Mal in Erbach vor den Augen der Zivilstreife das Rotlichtvon Lichtzeichenanlagen in der Kreisstadt.

In Beerfelden wurde kurz vor Schulbeginn ein 16-Jähriger mit seinem Motorroller kontrolliert. Feststellungen ergaben, dass der Jugendliche für den Roller keine Fahrerlaubnis besitzt - weiter war der Roller getunt und deutlich schneller als zulässig.

In Erbach fiel am frühen Mittag ein Lkw-Fahrer auf, der während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon telefonierte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis für den 12 Tonnen schweren Lkw besaß. Weiter war der Termin zur Hauptuntersuchung am Lkw bereits um über 6 Monate überschritten. Der 40jährige Fahrer aus Darmstadt zeichnete auch seine Lenkzeit nicht vorschriftsmäßig auf. Die Weiterfahrt bekam der Fahrer vor Ort untersagt - ein Ersatzfahrer erschien am Kontrollort und übernahm den Lkw.

Gegen 16.30 Uhr fiel das Augenmerk der Ordnungshüter auf ein Fahrzeuggespann bestehend aus einem Geländefahrzeug und einem zweiachsigem Bootsanhänger. Auf dem sichtbar in die Jahre gekommenen Anhänger befand sich ein über 20jahre altes Boot, welches zuvor vom Fahrzeugführer zur Restauration erworben wurde. Der neue Bootsbesitzer wollte das Boot nach Waiblingen bei Stuttgart überführen. Bereits durch die Polizei am Kontrollort in Erbach festgestellte Fahrzeugmängel am Anhänger bestätigte die Begutachtung beim TÜV in Michelstadt. Unter anderem hatte der Anhänger so gut wie keinerlei Bremswirkung, die Beleuchtungseinrichtung und die Bereifungteilweise aus dem Jahre 1981 beanstandete unter anderem der TÜV - weiter wurde dort festgestellt, dass der Anhänger vermutlich gar nicht für den öffentlichen Straßenverkehr, sondern lediglich zur Lagerung von Booten, bestimmt war, da keine Fahrgestellnummer und/oder Typenschild am Anhänger angebracht waren. Die Weiterfahrt wurde untersagt, das angebrachte, von einem Bekannten beliehene, roteÜberführungskennzeichen wurde eingezogen.

Die Beanstandungsquote zeigt, dass weitere Verkehrsüberwachungen in dieser Art folgen.

Gefertigt: Böhm, Polizeihauptkommissar - Polizeistation Erbach

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