Süßes oder Saures?

Halloween-Streiche können strafrechtliche Folgen haben

Südhessen (ots) - Halloween ist ein ursprünglich
keltisch-angelsächsisches Fest zum Winteranfang und wird überwiegend
in den USA vor Allerheiligen groß gefeiert. Halloween ist von alters
her ein friedliches Fest und auch hierzulande breitete sich dieser
Brauch in den letzten Jahren mehr und mehr aus. Dagegen ist auch
überhaupt nichts einzuwenden. Mit furchterregenden Masken werden auch
am Dienstag(31.10.2017) wieder viele Kinder auf der Suche nach
"Süßem" durch die Straßen ziehen.

Sollte der ein oder andere Hausbewohner keine Süßigkeiten im Hause
haben, droht nicht selten "Saures". Dies ist aber oft ein Grund
dafür, dass die Polizei ausrücken muss. Eierwürfe an Hauswände,
Farbschmierereien, Böller und andere Ruhestörungen seien nur als
Beispiele genannt. Oft gipfelt der Übermut der "kleinen Monster" dann
in Sachbeschädigungen vielfältigster Art. Von Späßen kann hier keine
Rede mehr sein. Solche Entgleisungen werden nach Anzeigenerstattung
strafrechtlich geahndet.

Die Polizei appelliert daher an die Eltern der Kinder: Erklären
Sie Ihren Kindern, dass der Spaß hier zu weit geht und klären Sie
Ihre Kinder über mögliche rechtliche Folgen auf. Klar ist auch, dass
weder eine Verkleidung noch das Alter vor Konsequenzen schützen. Bei
Taten von Kindern unter 14 Jahren werden nämlich die Eltern voll
haftbar gemacht. Wirken Sie auf Ihre Kinder ein, ein friedliches
Halloween zu feiern, das ihnen und anderen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern Freude und Spaß bereitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil: 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh[at]polizei.hessen[dot]de

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