Darmstadt. Bei einer Verkehrskontrolle am Montagabend (19..8.2013) an der Bundesstraße 42 haben Zivilfahnder der Verkehrsdirektion bei einem 20-jährigen Mann ein nach dem Waffengesetz verbotenes Butterfly-Messer sichergestellt. Der Mann, der das Messer griffbereit in der Fahrertür deponiert hatte, gab an, es nur zum Schneiden von Lebensmitteln zu benutzen. Von der Rechtslage will er nichts gewusst haben. Selbst Unwissenheit schützt ihn jedoch nicht. Gegen den 20-Jährigen wurde Strafanzeige erstattet,das Messer wurde sichergestellt.
Sie befinden sich hier: Homepage › Meldungen › Polizeimeldungen › Schmetterlinge sind nicht immer harmlos
Kommentare