Pressemitteilung Regierungspräsidium Neues Geldwäschegesetz bringt neue Regeln für Gewerbetreibende

Darmstadt. Ende Juni ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Es soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren. Hiervon sind nicht nur Banken betroffen, sondern auch tausende Gewerbetreibende in Südhessen – und auch die Kunden müssen sich auf Neuerungen einstellen. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörden in Südhessen hin.

Händler müssen nun bereits bei Barzahlungen ab 10.000 Euro in Erfahrung bringen, mit wem sie Geschäfte machen – dies gilt nun auch, wenn sie entsprechend hohe Summen in bar abgeben (z.B. Ankauf von Schmuck, Schrott, Gebrauchtwagen). Kunden ihrerseits müssen erlauben, dass ihr Personalausweis oder Reisepass kopiert wird, wenn sie bestimmte Geschäfte abschließen – etwa wenn sie beim Autokauf oder beim Juwelier eine hohe Zahlung bar tätigen oder für ihr Altgold hohe Barbeträge erhalten. Doch auch viele andere Branchen des Nicht-Banken-Bereichs – etwa Versicherungsmakler – fallen unter das neue Gesetz, das aktuelle Vorgaben der EU-Kommission umsetzt.

Die betroffenen Unternehmer sind nicht nur verpflichtet, Daten von ihren Kunden zu erheben, sondern auch, deren Richtigkeit zu prüfen – bei Privatpersonen in der Regel anhand eines Ausweisdokuments.  Außerdem müssen sie diese Dokumente oder Unterlagen kopieren und fünf Jahre aufbewahren. Auch eine digitale Erfassung und Speicherung ist zulässig. Immobilienmakler müssen die tatsächlichen Vertragsparteien des Kaufgegenstandes identifizieren, sobald ein ernsthaftes Kaufinteresse bekundet wird, alle anderen verpflichteten Gewerbetreibenden vor Begründung einer Geschäftsbeziehung. Auch Boten und Vertreter des Vertragspartners sowie eventuelle „Hintermänner“ müssen identifiziert werden. Viele Unternehmen müssen auch ein Risikomanagement einrichten – dazu gehören u.a. eine Risikoanalyse und oft auch ein Geldwäschebeauftragter.


Wird gegen diese Pflichten verstoßen, drohen nun erhöhte Bußgelder – diese werden in Hessen von den Regierungspräsidien verhängt. Diese müssen laut den EU-Vorgaben rechtskräftige Entscheidungen gegen die Verpflichteten des neuen Geldwäschegesetzes veröffentlichen („Naming and Shaming“). Bei Verdacht auf Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung bringt das neue Geldwäschegesetz eine Erleichterung: Verdachtsmeldungen müssen in Hessen nun nicht mehr an drei, sondern nur noch an eine Stelle geschickt werden - an die neue Financial Intelligence Unit (FIU) bei der Generalzolldirektion. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gibt es auf der RP-Website im Bereich „Geldwäschegesetz“. Die Behörde hat außerdem Geldwäschebeauftragte, Kammern und Verbände für August zu einem Informationsnachmittag eingeladen.

 

Hintergrund:

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt fungiert seit Jahren als Kompetenzzentrum zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes auf Länderebene. Bereits Mitte Mai kamen Beschäftige der Länder aus dem gesamtem Bundesgebiet beim RP in Darmstadt zusammen, um die neuen Materialien für die Gewerbetreibenden zu erarbeiten. Die Behörde hat einen sogenannten Sharepoint für die Aufsichtsbehörden der Bundesländer eingerichtet – auf dieser Online-Plattform können die Mitarbeiter zum Beispiel auf wichtige Dokumente zugreifen und Rechtsfragen diskutieren. Das RP Darmstadt ist die in Südhessen zuständige Behörde für die Geldwäscheaufsicht für den Nicht-Banken-Bereich.

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