Neue Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung

Aufruf zur Anmeldung von Wohnungsbauvorhaben

Bezahlbarer Wohnraum ist vielerorts knapp. Ein zentrales Anliegen des Landes Hessens ist es daher, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. In einer Mitteilung teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz (HMUKLV) mit, dass das landesweite Angebot zur Mietwohnraumförderung überarbeitet und die Bedingungen für Wohnungsunternehmen und private Investoren optimiert wurden.

Neu ist die Möglichkeit zwischen einer Bindung von 20 oder 25 Jahren zu wählen, bisher war nur eine Bindung von maximal 20 Jahren möglich. Auch die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse für Investoren wurden angehoben: Bei 20 Jahren Bindung gewährt das Land einen Zuschuss von 20 Prozent des Förderdarlehns, doppelt so viel wie vorher. Bei 25 Jahren Bindung beträgt der Zuschuss sogar 25 Prozent der Darlehenshöhe. Ein besonderes Augenmerk legt die neue Richtlinie auf das studentische Wohnen: Für den Bau von Studierendenwohnungen werden 25 Prozent Zuschüsse gewährt, anstelle von bisher 10 Prozent. Bis 2020 stehen insgesamt 1,7 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit.
Deutlich angehoben wurden auch die gewährten Förderpauschalen: Bei 0,6 Prozent Zinsen werden nun zum Beispiel für den Mietwohnungsneubau für geringe Einkommen bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter anstelle von bisher 1.600 Euro Darlehen bereitgestellt, wie es in der Mitteilung des HMUKLV weiter heißt. Damit werden Investoren unterstützt, mehr sozialgeförderten Wohnraum zu bauen.
„Der Wohnungsmarkt ist auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg angespannt. Mit neuen Baumaßnahmen – gerade für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen – gilt es hier, Abhilfe zu schaffen“, erläutert die Sozial- und Jugenddezernentin des Kreises, Rosemarie Lück.
Mit den vom Land Hessen verabschiedeten neuen Förderungsrichtlinien können auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg neue Mietwohnungsbauobjekte, die den Richtlinien  des Landes Hessen entsprechen, angemeldet werden.
Investoren und Kommunen sind nun aufgefordert, geplante Objekte bis spätestens Montag, 10. September bei der Wohnungsbauförderung des Landkreises anzumelden. Die entsprechenden Vordrucke und umfangreiche Informationen können unter Telefon 06151 / 881-1140 oder per E-Mail an wohnungswesen[at]ladadi[dot]de angefordert werden.

ladadi

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