Kreistag beschließt Änderung der Satzung des Landkreises über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag (23.) die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAaufnG) beschlossen.

Die Änderung der Satzung sorgt dafür, dass geflüchtete Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und die Kosten für die Unterkunft selbst zahlen müssen, nicht von der Erhöhung der Gebühren zur Unterbringung betroffen sind. Alleinstehende Flüchtlinge die bereits ein Erwerbseinkommen haben, zahlen weiterhin 194 Euro im Monat. „Mit der Satzungsänderung tritt eine Härtefallregelung in Kraft, die Geflüchtete nicht stärker belastet und so die Motivation zur Arbeitsaufnahme steigert“, erklärt Sozial- und Jugenddezernentin Rosemarie Lück. Damit werden auch Anregungen der ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer aufgegriffen.
Die neue Gebührensatzung, die rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, sichert die Kostenübernahme der Unterbringung von Flüchtlingen durch den Bund. Da nun Fehlbeträge aus der Unterbringung von Flüchtlingen an den Bund weitergereicht werden können, versetzt sie Landkreise und kreisfreie Städte in die Lage, weitgehend kostendeckend zu arbeiten. Auch für die Flüchtlinge, die soziale Leistungen beziehen, wird die Gebührensatzung keine finanziellen Auswirkungen haben.

as

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