Dieses Jahr ist alles anders, dieses Jahr ist das in dieser Art und Weise nicht möglich. Seit Anfang März stellt die Corona-Pandemie das alltägliche Leben auf den Kopf. Auch wenn seit 20. April in verschiedenen Bereichen die Maßnahmen gelockert wurden, bleiben das Kontaktverbot und das Abstandsgebot bestehen, auch am 1. Mai.
Am Dienstagnachmittag (27.) hat das Land Hessen entschieden, dass Vereine am 1. Mai kein Essen und auch keine Getränke „to go“ anbieten dürfen. Es darf auch keine Maifeiern geben. Einzig und allein die Gastronomiebetriebe dürfen, wie bisher auch, Speisen zum Abholen oder liefern anbieten. Wer am 1. Mai unterwegs ist, der hat sich an das Kontaktverbot und das Abstandsgebot zu halten. Das heißt, dass man sich nur mit einer weiteren Person oder den Menschen, mit denen man in einem gemeinsamen Haushalt lebt, draußen aufhalten darf. Zu anderen Menschen gilt es nach wie vor mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn man in einer Schlange ansteht, um sich eine Bratwurst auf die Hand zu kaufen. Sich mit der Bratwurst und Getränken mit mehr als einer weiteren Person oder einer Gruppe von Menschen, die nicht zusammenleben, auf eine Bank oder mit einer Decke auf eine Wiese zusetzen, ist verboten. Wer dagegen verstößt, gegen den kann ein Bußgeld verhängt werden.
„Auch wenn der 1. Mai und eine Tour mit Freunden durch die Natur für viele Menschen Tradition hat, appelliere ich eindringlich an alle, sich auch am 1. Mai an die Maßnahmen, insbesondere an das Kontaktverbot und das Abstandsgebot zu halten. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir Stück für Stück zur Normalität zurückkehren können. Das braucht alles seine Zeit, aber wir sind auf einem guten Weg und dabei dürfen wir jetzt nicht nachlässig werden“, erläutert Landrat Klaus Peter Schellhaas.
(Text: as / Foto:bz, Maifeier 2019 am Haselsee)
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