Ungeheuerliche Behauptungen

Zu den Leserbriefen von Stocker / Beck, BZ vom 30. Mai und 7. April.
Seit einem Jahr nun machen einzelne Nachbarn (Beck / Stocker) mobil gegen den einstimmigen Beschluss der Stadtverordneten, ein Wiesengrundstück im „Frauenborn“ solle der Bebauung zugeführt werden. Unverdrossen tragen diese Anlieger in Leserbriefen und Pressekonferenzen ungeheuerliche Behauptungen vor.

Amtsmissbrauch, Korruption, Untreue - Stadtverwaltung und Magistrat werden kriminelle Machenschaften unterstellt. Die vom Magistrat eingeleitete Selbstanzeige wird von Beck / Stocker als „Unsinn“ bezeichnet, sie ignorieren jegliche Information, verschweigen ihre Eigeninteressen.
 

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren abgelehnt
So wird behauptet, keiner wisse um das Ergebnis der vom Magistrat initiierten Selbstanzeige. Richtig ist, dass im Januar 2015 die Staatsanwaltschaft mitteilte, sie lehne die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Grund: Ein Anfangsverdacht sei nicht gegeben, es entstünden der Stadt keinerlei Nachteile, die Hochspannungstrasse habe zwingend Auswirkungen auf den Verkehrswert eines Grundstücks. Die Stadtverordneten haben das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, in der Presse wurde dazu informiert. Das Aktenzeichen wurde Ende des vergangenen Jahres in den politischen Gremien öffentlich mitgeteilt.

Alle Grundstücke unter der Hochspannungstrasse wurden zum halben Preis verkauft
Beck selbst und seine Nachbarn konnten vor etlichen Jahren ihre Grundstücke zum halben Bodenrichtwert von der Stadt kaufen. Grund für den günstigen Preis ist die darüber geführte Hochspannungsleitung. Nun soll das verbliebene Grundstück zu den gleichen Konditionen - zur Hälfte des aktuellen Bodenrichtwertes - verkauft werden. Da meine ich: gleiches Recht für alle! Alles andere wäre ein Skandal.
 

Offenlage stellt Bürgerbeteiligung her
Nach dem Bescheid der Staatsanwaltschaft beschlossen die Stadtverordneten, die Bebaubarkeit des Grundstücks herzustellen und als nächsten Schritt in die Offenlage des geplanten Vorhabens zu gehen. Die Offenlage stellt die Bürgerbeteiligung zum geplanten Vorhaben her - trotzdem wird auch dieser Beschluss angeprangert.
 

Kanal hat ausreichendes Volumen
Falsch ist auch die Behauptung, der Kanal werde durch das eine zusätzlich geplante Baugrundstück überlastet. Mehrfach wurde von den Abwasserexperten des Eigenbetriebs bestätigt, dass die Kapazitäten ausreichen. Es gibt ja noch weitere unbebaute Grundstücke im Baugebiet Ost, die allesamt in die Kanalberechnungen einflossen - da wird dieses EINE Grundstück den Kanal nicht zum Überlaufen bringen. Zusätzlich weisen die Fachleute drauf hin, dass gegen Starkregen ohnehin nur ein funktionierendes Rückschlagventil hilft, ansonsten gibts Wasser im Keller.

Geht es nur um persönliche Vorteile?
Man fragt sich, welches eigentliche Interesse sich hinter den ungeheuren Anschuldigungen verbirgt. Könnte es sein, dass es nur darum geht, dass man lieber auf eine Wiese guckt als auf ein Gebäude? Dass sich einer darüber ärgert, dass er das Grundstück nicht günstig als Wiesenfläche gekauft hat, als es noch möglich gewesen wäre? Oft genug wurde es ihm angeboten. Und auch als es Baugrundstück werden sollte, wurde er wohl schriftlich darüber informiert. Wenn das keine Vorzugsbehandlung ist! Dass man lieber neben einer Wiese wohnt als neben einem Wohnhaus - wer könnte das nicht nachvollziehen. Dies wäre aber ausschließlich privates Interesse. Und würde in gar keinem Fall die Ehrverletzungen und Kriminalisierungen von Stadtverwaltung und den Magistrat rechtfertigen. Das wäre wirklich übel, das wäre wirklich ein Skandal! Wer ließe sich für solche Zwecke einspannen? Die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht.    

Karl-Heinz Winter, Stadtverordneter der Stadt Babenhausen

Kommentare

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30. Mai 2015 - 14:49

Leserbrief von Herrn Winter, Stadtverordneter

Magistrat in seiner Ehre verletzt? Das Wesen der repräsentativen Demokratie beruht zu einem nicht geringen Teil auf der Kontrolle. Der Souverän, das Volk also, kontrolliert und kommentiert das Vorgehen der Entscheidungsträger im Amte. Laut und auffällig wird ein solcher Vorgang nur dann, wenn es erhebliche Dissonanzen zwischen den betroffenen Bürgern und den Entscheidungsträgern gibt. Dissonanzen entstehen, wenn eine der beteiligten Gruppen vereinbarte Regeln nicht einhält – und dies nicht ausreichend begründen kann. Dies scheint in Babenhausen zurzeit der Fall zu sein. Die vereinbarte Regel ist der Bebauungsplan, der allen ehemaligen Bauherren und heutigen Anliegern im Frauenborn vorschrieb (und vorschreibt), wie das Gebiet bebaut werden soll. Oft richtet sich der Hausbau (Lage von Fenstern, Eingang, Terrasse etc.) nach den Vorgaben, wie sie z.B. für die Nachbargrundstücke bestehen. Im Frauenborn gab/gibt es ein suboptimal geschnittenes Grundstück, das im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen war. Nun plötzlich wird das Grundstück zum Bauland. Da es im Originalzustand aber nur schwer bebaubar ist, soll auch der Straßenverlauf verändert werden. Straßenfläche wird dem Baugrundstück zugeschlagen. Die aufgestellte Regel wird gebrochen. Eine Begründung für die plötzliche Umwidmung gibt es de facto nicht. In Babenhausen stehen Baugrundstücke in ausreichender Zahl zur Verfügung. Warum also dieses Grundstück umwandeln? Spielt die nahegelegene Hochspannungsleitung und der durch sie teilweise abgesenkte Grundstückspreis eine Rolle? Ist dies das Vehikel, mit dem man dem künftigen Bauherren einen Preis-Gefallen tun kann? Es mag vieles legal sein, an diesem Geschehen. Legitim scheint es nicht. Viele Vorteile und unbegründete Privilegien für einen. Nur Nachteile für die anderen. Nebenbei: Den durch die Umwidmung erforderlichen Straßenumbau zahlt der Steuerzahler, also der Babenhäuser Bürger. Ist das notwendig? Warum muss man die bestehenden Pläne ändern? Diese Frage wurde nie beantwortet! Ein solches Szenario kann durchaus Anlass für die Bürger sein, Fragen zu stellen. Und wer sie verständlich beantworten kann, der braucht seine Ehre nicht zu fürchten. Was halten Sie denn von einer direkten Einsichtnahme in den Akten der Betroffenen und einer konstruktiven Diskussion? Als gewählter Stadtverordneter sollten Sie ein solches Interesse bekunden und alle Zweiflern und interessierte Bürger zu einem Ortstermin mitbringen. Denn die in der Offenlegung gezeigten Bilder entsprechen ja nicht der jetzigen Realität!!      Walter Stock

30. Mai 2015 - 13:12

Ihr Leserbrief v. 28.05.2015

Sehr geehrter Herr Winter,
ich befürchte, es ist Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen, aber die Gründe warum jemand hier Aufklärung will, sind überhaupt nicht Gegenstand der Untersuchungen des Akteneinsichtsausschuss. In dieser Sache interessiert ausschließlich, ob es in der Sache (geplanter Grundstücksverkauf Frauenborn) zu Unregelmässigkeiten bei den Verantwortlichen gekommen ist oder nicht, und welche Rolle wer und an welcher Stelle "gespielt" hat. Ihr Versuch, diejenigen die hier Aufklärung wünschen über eine von Ihnen ins Spiel gebracht Motivlage (die kann sogar richtig sein) zu diskreditieren, spricht Bände. Helfen Sie doch einfach aktiv mit herauszufinden, ob da was vorgefallen ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Heil Babenhausen



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