Werden umweltrelevante Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten?

Seit September 2019 hat die Bürgerinitiative Schaafheim und der BUND OV Groß-Umstadt intensiv zum Thema "Verkauf von Stadtwald für den Kiesabbau in Babenhausen" recherchiert. Seit der letzten  Informationsveranstaltung haben wir den betroffenen Wald häufig besucht, um einen Eindruck zu gewinnen, was wir schützen wollen.

Gleich bei der ersten Begehung fiel auf, dass es dort anders aussieht als auf dem Plan, der auf der öffentlichen Bauausschusssitzung den Stadtverordneten gezeigt wurde. Auch in Google Earth sieht der Kiessee der Fa. Kaspar Weiss nachweislich größer aus als in dem öffentlich gezeigtem Plan.
Wir haben uns gefragt, wie kann über die Verpachtung oder den Verkauf seriös diskutiert werden, wenn der zugrunde liegende Plan nicht dem aktuellen Sachstand entspricht.
Um eine optimale Informationsgrundlage für interessierte Bürger und Verantwortliche zu erreichen, wenn am 5. März endgültig über Verpachtung und Verkauf des wertvollen Stadtwaldes entschieden werden soll, sind eine weitere Informationsveranstaltung und eine Radtour im gefährdeten Wald geplant.
Um mehr Umweltinformationen durch die Einsicht in den Rahmenbetriebsplan und den Hauptbetriebsplan zu erhalten, wurde schon im Dezember 2019 ein Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz  (HUIG) im RP Darmstadt gestellt. Der BUND Hessen, die Bürgerinitiative Schaafheim und die Bürgerinitiative Hände-weg-vom-Wald aus Dietzenbach haben bereits in den letzten Jahren Planungsunterlagen der Genehmigungsverfahren sowie Zulassungen von Sandabbaubetrieben nach Bergrecht eingesehen und sich damit wertvolles Fachwissen angeeignet.
Nun müssen wir feststellen, dass das Bergamt mit allen Mitteln verhindert, dass die Öffentlichkeit die Umweltinformationen vor den neuen Beratungsterminen im Umwelt- und Bauausschuss sowie vor der nächsten Stadtverordnetensitzung erhält. Obwohl man uns am 13.Januar 2020 in einem Bescheid eine Einsicht bis zum Datum 15.2.2020 angekündigt hat, haben diese Woche Telefonate eine weitere Verzögerung bis Mitte März verkündet. Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz sollen die Umweltinformationen dem Antragsteller binnen eines Monats zur Verfügung gestellt werden, damit die Öffentlichkeit reagieren kann. Nur in Ausnahmen kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden. Was nützen die Informationen in Nachhinein einer möglichen Abstimmung, bei der die Rodung des Babenhäuser Waldes durch die Stadtverordneten unwiderruflich beschlossen werden kann?
Die Betriebspläne sind die rechtliche Grundlage eines Bergbaubetriebes und werden vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt. Es finden sich darin umweltrelevante Nebenbestimmungen und auch Aussagen zum Abbautempo, d. h. dem Abbauzeitraum. Weiterhin gibt es einen Überblick über den Umgang mit Rekultivierungsmaßnahmen und Ausgleichsflächen. Wir wollen auf Grundlage dieser Umweltinformationen mit Bürgern, Parteien und den lokalen Politikern in Kontakt treten und mit Fakten argumentieren. Warum ist es dem RP Darmstadt nicht möglich den Antrag auf die Betriebspläne der Fa. Kaspar Weiss, welche die Grundlagen der Betriebstätigkeiten und der aktuellen Genehmigungen darstellen, fristgerecht nach 1 Monat zu bescheiden. Damit wäre sichergestellt, dass der BUND als Träger öffentlicher Belange, die Bürger und auch die Lokalpolitiker in Babenhausen mit umweltrelevanten Fakten informieren kann. Bei der Bürgerversammlung zum Thema „Sandabbau in Schaafheim“ sowie bei der Informationsveranstaltung zum Thema“ Waldrodung für den Kiesabbau“ in Dietzenbach lagen die Betriebspläne der beteiligten Firmen vor und waren unersetzliche Diskussionsgrundlage.
In Babenhausen sollen nun diese wichtigen Betriebspläne mit deren Umweltinformationen nicht vor den Abstimmungen vorliegen. Soll eine so wichtige Entscheidung ohne vollständige Faktenlage getroffen werden? Dabei muss man Bedenken, dass der uns und auch der Stadtverwaltung vorliegende Plan nicht dem aktuellen Sachstand entspricht.
Nicht das Regierungspräsidium, sondern der Bürgermeister und die Parteien, die der Verpachtung oder dem Verkauf mit dem Ziel der Rodung zustimmen, sind für diese Waldrodung verantwortlich. Die Bürger verlieren in doppeltem Sinne: Einmal den Wald als Sauerstofflieferant und Sandvorräte für die kommenden Generationen.
Sabine Schwöbel-Lehmann,
Sprecherin BI Schaafheim

 

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