Die Zuzahlungsvereinbarung bei Errichtung von Wohnraum in größerem Ausmaß im Gewerbegebiet Riemen, also ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, wird zur Verhandlungsmasse wie auf einem Flohmarkt und die festgelegte Zuzahlung von 100% einfach so auf 46% reduziert um der Vergleichsempfehlung eines Gerichtes zu folgen.
Da muss man wissen, dass gerichtliche Vergleichsangebote nichts mit Recht zu tun haben, sie dienen nur dem Gericht, ggf. unter Berücksichtigung des Streitwertes, das Verfahren zu verkürzen und damit Verfahrenskosten einzusparen. Die Zustimmung der beiden Verfahrensgegner immer vorausgesetzt.
So können dann ja alle Beschlüsse der Stadtverordneten zu Abgaben und Gebühren auf dieser Basis nachträglich verhandelt werden. Das hätten die Anlieger in der Altstadt zur Abgabe / Zuzahlung aufgrund der theoretischen Bodenwerterhöhung in Form einer gemeinsamen Sammelklage auch verhandeln sollen, oder die Abwassergebühren sollten aufgrund von Berechnungsfehlern im Gutachten auch nach verhandelt werden. So überlege ich, die Erhöhung der Grundsteuer B von 320 auf 400 auf max. 46% = 356,8 v. Hundert oder noch weniger zu begrenzen. Wir sollten mal das zuständige Gericht über die Chancen eines Vergleiches befragen.
Werte Stadtverordnete und Stadtverwaltung wie wollt ihr uns Bürgern Maßnahmen zu Haushaltskonsolidierung, d.h. höhere Abgaben und Gebühren, verkaufen wenn ihr bei denen die es sich scheinbar leisten können dann den Kopf einzieht und Angst vor der eigenen Beschlussfähigkeit bekommt.
Ihr hättet diesen Beschluss besser in der Geheimloge der Betriebskommission des Eigenbetriebs gefasst, da hätten wir Bürger und die Mehrzahl der Stadtverordneten das dann gar nicht so mitbekommen. M. Weber
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Rubrik: Leserbriefe
22.05.2014
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