War es bereits eine solche Ausschusssitzung im Januar dieses Jahres, die die katastrophalen brandschutztechnischen Zustände in den Hallen Sickenhofen und Hergershausen zutage förderte und thematisierte, konnte sich der staunende Laie wie auch der interessierte Fachmann während der öffentlich tagenden Sitzung des Haupt-u. Finanzausschuss am 28. September 2017 nun erneut überrascht die Augen reiben und sich über das Gehörte wundern.
Da der Ausschussvorsitzende das Thema Brandschutz der Hallen Sickenhofen und Hergershausen aus aktuellem Anlass mittlerweile zum Standardpunkt auf der Agenda gemacht hat, wurde auch dieses Mal der bauliche und brandschutztechnische Zustand beider Hallen erörtert und über die Zwischenstände der eingeleiteten bzw. vorgesehenen Maßnahmen berichtet.
So wurde berichtet, dass die „verschollene“ Ur-Baugenehmigung der Halle in Hergershausen nach wie vor unauffindbar zu sein scheint, man bei der Suche nach der Baugenehmigung für die Halle in Sickenhofen nach monatelanger Suche nun aber endlich fündig geworden sei.
Eigenartige Dinge fänden sich in dieser Baugenehmigung, wurde den Anwesenden mitgeteilt. So sei der Einbau von Holzvertäfelungen laut Baugenehmigung aus Brandschutzgründen generell und ausdrücklich untersagt gewesen. Wie man vor Ort jedoch sehen kann, wurden genau solche Holzvertäfelungen aber in großem Umfang eingebaut. Aus brandschutztechnischer Sicht ein nach wie vor ernstes und bisher nicht gelöstes Problem.
Weiterhin war zu erfahren, dass in der Halle Sickenhofen zur Vorbereitung eines sogenannten E-Checks (Überprüfung der elektrischen Anlagen) eine Begehung mit einem Sachverständigen stattgefunden hat. Dabei sei festgestellt worden, dass sich Elektroverteilungen und Elektrokabel in einem so schlechten Zustand befinden, dass der geplante E-Check sinnvoll überhaupt nicht durchgeführt werden kann ohne vorher für teures Geld (ca. 10 TEUR) die Anlagen zumindest für den Check vorzubereiten. Die Kosten für die eigentlichen Instandsetzungsmaßnahmen der elektrotechnischen Anlagen seien da noch gar nicht eingerechnet. Diese wurden nach vorsichtigen und vorläufigen Schätzungen mit mindestens 50 TEUR angegeben. Und auf was man noch so alles stößt, wenn man „hinter die Kulissen“ geschaut hat, wird sich erst noch zeigen.
Im weiteren Verlauf der Begehung, so wurde berichtet, stieß man dann auch noch auf verbrannte bzw. von außen „angekogelte“ Elektrokabel sowie auf überbrückte Fehlerstromschutzschalter (FI)!
Um die Brisanz und Tragweite dieses „(Be-)Fundes“ zu verstehen sei für den elektrotechnischen Laien kurz erwähnt, dass FI-Schutzschalter im Wesentlichen eingesetzt werden um Isolationsfehler an Elektroleitungen und elektrischen Geräten zu „erkennen“ und Personen vor möglichen lebensgefährlichen Stromschlägen dadurch zu schützen indem der betroffene Stromkreis in einem solchen (Fehlerstrom-)Fall sofort! abgeschaltet wird. Es leuchtet sicherlich Jedem ein, dass auch eine noch so gut gemeinte Brandwache hier niemals eine Lösung für dieses Elektroproblem sein kann.
Wegen seiner „Fähigkeit“ Isolationsprobleme an elektrischen Anlagen, Geräten und Kabeln zu „erkennen“, werden FI Schutzschalter als wichtige Komponenten für den vorbeugenden Brandschutz genutzt und eingesetzt.
Wenn man nun, weil vielleicht das dauernde fehlerbedingte Abschalten des Schutzschalters in der Vergangenheit nervte, diesen so wichtigen Schutz durch Überbrücken unwirksam machte anstelle die defekten Kabel und Geräte zu tauschen bzw. den Fehler zu beheben, handelte man m.E. grob fahrlässig und nahm damit mögliche Personen- und Sachschäden billigend in Kauf.
Auf die an diesem Abend von mir gestellte Frage, ob die (gesetzlich) vorgesehenen regelmäßigen Überprüfungen der elektrischen Anlagen denn nicht durchgeführt wurden (man hätte die Probleme sonst wohl schon frühzeitig erkennen können), erfuhren die erstaunten Zuhörer, dass in den jeweiligen Haushalten Mittel dafür zwar eingestellt waren, diese Überprüfungen aber aus Kostengründen dann doch nicht durchgeführt wurden. Auch auf meine Frage wann denn die letzte Überprüfung der E-Anlagen stattgefunden hat, erhielt ich keine Antwort. Das ist in der Tat erstaunlich!
Wie eine solche Situation entstehen konnte und ob die Verantwortlichen und Die, die diese Halle(n) all die Jahre für die Nutzung freigegeben und zur Verfügung gestellt haben etwas darüber wussten, wurde an diesem Abend nicht erörtert. Ob die Stadtverordneten (zumindest die, die sich dafür entschieden) bei Ihrer Entscheidung die Hallen für die fast uneingeschränkte Nutzung wieder freizugeben um diese Zustände wussten, darf bezweifelt werden.
Ob sie wohl genauso entschieden hätten, wenn sie über die vorgefundenen Zustände vorher informiert gewesen wären? Wie würden sie heute, in Kenntnisse dieser Zustände, entscheiden?
Vielleicht gibt es ja doch noch Jemand, der die Frage nach der Nutzung unter diesen Voraussetzungen erneut stellt. Denn, bei allem formalen Aktionismus, praktisch und baulich umgesetzt wurde bisher so gut wie nichts. Und das seit Beginn dieses Jahres!
Wolfgang Heil, Babenhausen
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