Stellungnahme GRÜNE Babenhausen: Thema Eigenbetriebe: sachliche Beratung statt Politik mit der Brechstange

Die GRÜNEN in Babenhausen sehen sich durch den Verlauf der letzten Finanzausschusssitzung im Rathaus bestätigt. Das wichtigste Ergebnis: erst sollen alle Fragen, die die GRÜNEN und die CDU vorgelegt haben, beantwortet werden, bevor danach im Stadtparlament über die Zukunft der Eigenbetriebe entschieden werden kann. Ganz wichtig war den Oppositionsfraktionen die Frage nach den Kosten einer Rückführung der Eigenbetriebe in städtische Regie: bei den Befürwortern der Auflösung in der Allianz wurde der Kostenfaktor selbst als sehr hoch eingeschätzt, man verwies aber auf erhoffte „Synergieeffekte“.

Über den Kostenfaktor bestand bei den Betroffenen in Eigenbetrieb und Verwaltung dagegen Einmütigkeit: „je kurzfristiger das angegangen wird, desto teurer wird es werden.“ Die komplette Umstellung der Verwaltung wird einige Leute im Rathaus über Jahre beschäftigen und das angesichts des Nachholbedarfs bei den Jahresabschlüssen des städtischen Rechnungswesens, deren aktueller erst für das Jahr 2010 vorliegt und deren Nacharbeit sich bis ins Jahr 2018 hinziehen wird. Ganz ungeklärt scheint den GRÜNEN in Babenhausen auch, wie das erreichte Kostenbewusstsein, die Mitarbeitermotivation und die Gestaltungsmöglichkeiten im Eigenbetrieb von der Planung bis zur Ausführung sich im späteren städtischen Verwaltungshandeln wiederfinden werden. Keinesfalls beruhigend in diesem Zusammenhang empfinden die GRÜNEN die Aussage des FWB-Fraktionsvorsitzenden, seine an anderer Stelle genannten 240.000 Euro an möglichen Einsparungen seien „keine errechneten, effektiven Zahlen, sondern `strukturelle Kostenvorteile`. Ähnlich wenig überzeugend sind aus Sicht der Babenhäuser Grünen die Behauptungen gerade aus den Reihen der SPD, überall würden die Eigenbetriebe aufgelöst, danach würde alles transparenter und einfacher. Schon die SPD auf Kreisebene zeige mit dem Festhalten an den Eigenbetrieben des Landkreises dass es so einfach nicht ist. Auch die vom Eigenbetrieb geleistete Information durch die Berichte der Betriebskommission, die unisono von allen Parlamentariern gelobt wurden, findet sich in keinem Berichtswesen einer städtischen Abteilung wieder- hier wird die erreichte Transparenz im Handeln der Eigenbetriebe zu deren Vorteil deutlich. Die GRÜNEN jedenfalls freuen sich auf die Beantwortung ihrer dem Magistrat vorgelegten Fragen um dann in freier Diskussion – wie es sich für eine Demokratie gehört – die für die Stadt beste Lösung zu finden – hoffentlich können dabei die besten Argumente und nicht vorab festgeklopfte Allianzabsprachen entscheiden.

Ihren Fragenkatalog möchten die GRÜNEN an dieser Stelle auch der Öffentlichkeit vorstellen:

1. Wie beurteilt der Magistrat die Vielzahl von Eigenbetrieben des Landkreises, an

deren Auflösung der Landkreis offensichtlich nicht denkt.

2. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass allein im Regierungsbezirk Darmstadt und im Bereich der kommunalen Energieversorgung seit dem Jahr 2000 bis 2011 fünf Eigenbetriebe neu gegründet wurden?

3. Gibt es einen Präzedenzfall im Landkreis oder im Land Hessen, in dem in einem ähnlich kurzen Zeitraum alle Eigenbetriebe einer Kommune wieder aufgelöst wurden? Mit welchem Erfolg/Ergebnis dort?

4. Sind im Bereich der Bewertung der Vermögen und Sachwerte in den Eigenbetrieben alle Vorgänge abgeschlossen und welcher Zeitbedarf besteht, um diese abzuschließen. Mit welchem zusätzlichen Zeitbedarf und welchen Kosten ist zu rechnen, wenn eine Rückübertragung der Vermögenswerte in den städtischen Haushalt erfolgt.

5. Wird sich die Vorlage der Jahresabschlüsse verzögern, wie sieht der neue Zeitplan aus? Ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen?

6. Geht die Kostenschätzung für die Wiedereingliederung aus mit Kalkulation der Man-Power Stunden die geleistet werden müssten um die Wiedereingliederung vor- und nach zubereiten

7. Wird weiterhin angestrebt bzw. ist es auch nach Rückführung der Eigenbetriebe möglich, z.B. die Kosten einer Arbeitsstunde des Bauhofs für die Grünpflege oder die tatsächlichen Kosten einer Nutzungsstunde einer städtischen Halle offenzulegen/anzugeben?

8. Gibt es einheitliche, abgestimmte Vermögensbewertungen, deren Übernahme durch die Stadt für diese keine Nachteile mit sich bringen?

9. Gibt es steuerliche oder kaufmännische Vorteile der Organisationsform des Eigenbetriebs, die nach Übernahme der Aufgaben in die städtische Verwaltung nicht mehr realisiert werden können?

10. Wie beurteilt die Leitung des Eigenbetriebes dessen Rückführung in die städtische Verwaltung. Gibt es eine Stellungnahme des Betriebsleiters oder Hinweise auf mögliche Probleme?

11. Wie soll bei Auflösung der Eigenbetriebe die bislang in der Betriebskommission erreichte Transparenz der Entscheidungen (siehe z.B. die Bericht des Betriebsleiters) erhalten/gesichert werden?

12. In welche Verwaltungsform können die Eigenbetriebe überführt werden?

13. Kann eine Teilrückführung sinnvoll sein, immerhin wurden die Eigenbetriebe auch zeitlich versetzt gegründet?

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