Stellungnahme CDU-Fraktion Babenhausen: „Im Babenhäuser Rathaus sind alle Stellen besetzt”

Politische Stimmungsmache, populistische Überschriften, groteske Behauptungen: Ob einfach schlechter Stil oder schlichtweg Überforderung ihrer Fraktion – die jüngste Stellungnahme der SPD zeigt nach Ansicht der CDU, dass die politische Arbeit, das Miteinander in den Gremien und die eigentliche Aufgabe der Parlamentarier in den Hintergrund getreten sind. „Es ist noch nicht lange her, da griff sich die SPD-Vorsitzende die Behauptung aus der Luft, dass die CDU in Babenhausen ein Hallenbad bauen wolle. Und jetzt macht Frau Kirchschlager die CDU dafür verantwortlich, dass die Verwaltung `lahmgelegt´ würde“. Dies sei ein „bisschen zu viel an Provokation“, wie die CDU schreibt.

Alle Parteien und Fraktionen zusammen seien aufgefordert, zum Wohle der Stadt einen ausgeglichenen Haushalt und ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dies bedeute, gemeinsam mit der Stadtverwaltung, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung an einem Strang zu ziehen und auch unpopuläre Entscheidungen konsequent zu beschließen. „Dass der SPD-Fraktion dazu nicht mehr einfällt, als die Grundsteuer erhöhen zu wollen, ist schade, aber anscheinend nicht zu ändern.“
Nun zu behaupten, dass CDU und Freie Wähler gerade dabei wären, das Rathaus lahmzulegen, unterstreiche nur die Hilflosigkeit und Ratlosigkeit der SPD-Fraktion. „Schade nur, dass auch der Bürgermeister in dieses Horn bläst und behauptet, Babenhausen sei zu 25 Prozent unterbesetzt, was ein Vergleich der Personalkosten mit Kommunen vergleichbarer Größe ergeben hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall.“ Wie der Hessische Rechnungshof bestätigt, liegen die Personalaufwendungen der Stadt Babenhausen bei 462,54 Euro pro Einwohner, bei Städten vergleichbarer Größe jedoch nur bei 416,07 Euro. Das sind für Babenhausen 11 Prozent mehr oder auf die Einwohnerzahl von 15.669 gerechnet ein Mehraufwand von 700.000 Euro.
„Auch die Behauptung, dass die Personaldecke im Rathaus unzureichend und durch Entscheidungen der CDU und FWB gar rückläufig wäre, ist schlicht und einfach falsch.“ Betrachte man alle für den städtischen Betrieb relevanten Planstellen, so sind in 2017 im Vergleich zu 2015 mehr als drei Stellen zusätzlich aufgebaut und besetzt worden. Faktisch seien ohnehin alle Stellen besetzt. „Dass es seit einiger Zeit einen erhöhten Krankenstand innerhalb der Verwaltung gibt, sollte man ernst nehmen und die Ursachen untersuchen.“ Dies liege jedoch in der Verantwortung des Verwaltungschefs, nicht der Parlamentarier.
Babenhausen wird sich sowohl in 2017 als auch in den Folgejahren in der Haushaltskonsolidierung befinden. Vor diesem Hintergrund sei es richtig und gut, dass die Stadtverordnetenversammlung eine Wiederbesetzungssperre beschlossen hat. Es handelt sich hierbei um
ein personalwirtschaftliches Instrument, mit dem verhindert werden soll, dass freiwerdende Stellen nicht automatisch, sondern nur nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wieder besetzt werden können. Wird den Parlamentariern nachvollziehbar dargelegt, warum die Stelle wiederbesetzt werden muss, wird die Sperre aufgehoben. „So hat Herr Knoke es auch kürzlich praktiziert und bekam einen positiven Beschluss zur Wiederbesetzung einer Stelle im Bauamt. Mit einer Wiederbesetzungssperre werden keine Stellen abgebaut“.
Aktuell liegt eine Wunschliste des Bürgermeisters für Neueinstellungen und Wiederbesetzungen vor, die es nun zu bewerten gilt. Anlässlich der letzten Finanzausschusssitzung wurden Vorschläge erarbeitet, wie auf neue Stellen verzichtet werden kann, denn veränderte Strukturen im Rathaus und eine neue Personalpolitik zur Effizienzsteigerung sind dringend geboten. Stadtverordnete dürfen hier nur Vorschläge unterbreiten, entscheiden muss der Bürgermeister. „Eine Schließung des i-Punkts würde zum Beispiel qualifizierte Fachangestellte freisetzen, die in anderen Abteilungen dringend benötigt werden“, schreibt die CDU-Fraktion. „Vor diesem Hintergrund ist es uns ein Rätsel, warum der Bürgermeister so vehement daran festhält, freiwillige Tätigkeiten der Verwaltung weiterhin anzubieten. Der Fahrkartenverkauf für Bahntickets etwa ist eindeutig keine kommunale Pflichtaufgabe, bindet aber Personal und verursacht Kosten.“

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