In Babenhausen konnte ein solcher Umweltfrevler nun ausfindig gemacht werden (Foto vom Tatort). Ihn erwartet nun ein Bußgeld, das im vierstelligen Bereich liegen wird. Dies ist hoffentlich für alle Umweltsünder ein Zeichen, derartige Handlungen zukünftig zu unterlassen.
Der Bußgeldkatalog Hessen sieht für Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen für unbedeutende Produkte (z.B. Inhalt Aschenbecher) 10 Euro vor und in der Spitze (Bauabfall mit Verunreinigungen schädlicher Art) kann das Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 Euro festgesetzt werden. Gewerbetreibende müssen je nach Bußgeldhöhe auch mit einem Eintrag in das Gewerbezentralregister rechnen. hz
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Rubrik: Babenhausen und Umgebung
15.11.2015
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