Illegale Müllablagerung: Täter geschnappt – Bußgeldbescheid folgt

Defekte Kühlschränke, kaputte Sanitärobjekte, leere Öldosen, Bauschutt oder die nicht mehr benötigte Sitzgarnitur – es gibt fast nichts was nicht achtlos im Wald entsorgt wird. Das illegale Abstellen oder Wegwerfen von Abfällen, außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen, wird von den Städten und Gemeinden verfolgt, da es nicht nur eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt, sondern auch ein schlimmer Eingriff in die Natur ist. Gleichzeitig entstehen der Stadt durch solche Verschmutzungen erhebliche Kosten.

In Babenhausen konnte ein solcher Umweltfrevler nun ausfindig gemacht werden (Foto vom Tatort). Ihn erwartet nun ein Bußgeld, das im vierstelligen Bereich liegen wird. Dies ist hoffentlich für alle Umweltsünder ein Zeichen, derartige Handlungen zukünftig zu unterlassen.
Der Bußgeldkatalog Hessen sieht für Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen für unbedeutende Produkte (z.B. Inhalt Aschenbecher) 10 Euro vor und in der Spitze (Bauabfall mit Verunreinigungen schädlicher Art) kann das Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 Euro festgesetzt werden. Gewerbetreibende müssen je nach Bußgeldhöhe auch mit einem Eintrag in das Gewerbezentralregister rechnen.     hz

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
11 + 3 =
Lösen Sie diese einfache mathematische Aufgabe und geben das Ergebnis ein. z.B. Geben Sie für 1+3 eine 4 ein.


X