Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Neue „Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt“

Zum 1. Dezember 2016 ist die neue „Verordnung über die Natura 2000 Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt“  in Kraft getreten.  Darauf macht jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt aufmerksam. Mit der Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2010 war die Zuständigkeit für die Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Hessen von der Landesregierung auf die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden übertragen worden. Die vom Hessischen Umweltministerium erlassene erste Verordnung zum Schutz der Natura 2000-Gebiete in Hessen stammt aus dem Jahr 2008.

Nach dem Erlass dieser landesweiten Verordnung zum Schutz der Natura 2000-Gebiete gab es zahlreiche neue Erkenntnisse über relevante Vorkommen von Arten und Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten. Sie stammen größtenteils aus sogenannten Grunddatenerhebungen, die mittlerweile für alle Natura 2000-Gebiete vorliegen aber auch aus landesweiten Artgutachten oder Kartierungen im Zuge von Eingriffsplanungen. Auch gab es Abgrenzungsänderungen durch die Bereitstellung sogenannter Kohärenzsicherungsflächen, die als Ausgleich für Beeinträchtigungen der Gebiete im Zuge von Eingriffsvorhaben erforderlich wurden (z.B. Ausbau des Frankfurter Flughafens oder der Schiersteiner Brücke).
Diese Änderungen wurden bereits im Datensatz Natura 2000 von Hessen aus über den Bund an die EU weitergeleitet. Zur formalen Absicherung mussten die neuen Erkenntnisse über relevante Art- und Lebensraumtypvorkommen im Zuge der Novellierung der „Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen“ berücksichtigt und umgesetzt werden. Hierzu wurde in den vergangenen eineinhalb Jahren parallel in allen drei Regierungspräsidien ein Novellierungsverfahren durchgeführt. Nun wurde die neue Darmstädter Verordnung von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid unterzeichnet. Sie ersetzt mit dem heutigen Inkrafttreten zusammen mit den beiden Verordnungen der Nachbarregierungspräsidien Gießen und Kassel die alte gesamthessische Verordnung.
Die neue Verordnung mit ihren Anlagen kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter Umwelt und Verbraucher/Naturschutz/Schutzgebiete/Natura 2000 unter dem Link Natura 2000-Verordnung eingesehen werden.   (Text/Fotos: rp)

Weitere Artikelbilder:

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
10 + 5 =
Lösen Sie diese einfache mathematische Aufgabe und geben das Ergebnis ein. z.B. Geben Sie für 1+3 eine 4 ein.


X