Regierungspräsidium Darmstadt informiert: 74 neue Stiftungen im Regierungsbezirk Darmstadt – Trend zu Verbrauchsstiftungen

In den vergangenen Jahren sind im Schnitt je etwa 50 Stiftungen dazu gekommen.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr 40 rechtsfähige Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von knapp 64 Millionen Euro anerkannt; hinzu kommt eine von der Hessischen Landesregierung anerkannte Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. 2017 hat sich der Bestand bisher um weitere 33 Stiftungen erhöht - damit gibt es jetzt im Regierungsbezirk insgesamt 1438 Stiftungen.

Von den 2016 vom RP anerkannten Stiftungen waren 8 Familienstiftungen und 8 Verbrauchsstiftungen. Verbrauchsstiftungen dürfen über ihre Erträge hinaus über einen festgelegten Zeitraum auch ihr Vermögen für die Zweckverwirklichung verwenden. Hintergrund dieser Gründungen sind die aktuell niedrigen Zinsen.
Der Regierungsbezirk hat eine breit gefächerte Stiftungslandschaft, die sich von der hessischen Landeshauptstadt über Europas Finanzhauptstadt bis in sämtliche Landkreise des Regierungsbezirks erstreckt. Sehr viele der Stiftungen sind von den Finanzämtern als gemeinnützig anerkannt worden. „Wir verfügen hier in Südhessen über eine hohe Stiftungsdichte, mit einer guten Kapitalausstattung“, sagt Regierungspräsidentin Brigitte  Lindscheid.
Das Regierungspräsidium unterstützt im Auftrag der Hessischen Landesregierung Stiftungsgründer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat stehen als kompetente Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung – so auch beim Stiftungstag, der alle zwei Jahre in Darmstadt stattfindet – zuletzt im vergangenen November.
 

Hintergrund:

Dem RP Darmstadt kommt innerhalb der hessischen Stiftungslandschaft eine bedeutende Rolle zu. So beaufsichtigt das RP in Südhessen weit über 1400 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von rund sieben Milliarden Euro, die pro Jahr im Regierungsbezirk rund 150 Millionen Euro für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ausschütten. Außerdem ist das RP für die Anerkennung neuer Stiftungen zuständig. Des Weiteren berät das RP Stiftungsgründer – unter anderem bei den regelmäßig stattfindenden Südhessischen Stiftungstagen.
Voraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck für die Dauer von mindestens zehn Jahren aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht beim RP überwacht Stiftungen dahingehend, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleibt und die Stiftungsausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen.
Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der RP-Website unter https://rp-darmstadt.hessen.de/soziales/stiftungen

(Text/Grafik: rp)

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