Stellungnahme der CDU Babenhausen zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG): Frühkindliche Bildung: „Land investiert soviel wie noch nie”

„Das neue KiFöG ist besser als sein Ruf“. Zu diesem Fazit kommen die Mitglieder der CDU-Fraktion und die Mitglieder des CDU-Ortsvereins, die sich jüngst intensiv mit dem Gesetzesentwurf aus Wiesbaden beschäftigt haben.

Es sei schade, dass die Inhalte und Ziele des neuen KiFöG in der gegenwärtigen Debatte oft nicht korrekt wiedergegeben und interpretiert würden. Eine solche Vorgehensweise eigne sich bedauerlicherweise für gezielte Meinungsmache und verunsichere letztendlich die Träger der Einrichtungen, deren Mitarbeiter und vor allem die Eltern.

„Das Hessische Kinderförderungsgesetz erhält grundsätzlich die bisherigen Standards in den Betreuungseinrichtungen aufrecht. So ist die Behauptung, dass die bisherige gesetzliche Obergrenze von 25 Kindern in einer Gruppe geöffnet wird, schlicht nicht wahr. Die weitere Aussage der SPD Babenhausen, wonach künftig eine Anhebung der Gruppenstärke in Krippengruppen auf 16 Kinder möglich sei, basiert auf einer lediglich theoretischen Möglichkeit. Sollte es eine Gruppe geben, in der ausschließlich Kinder zwischen zwei und drei Jahren sind, ist das möglich. Eine solch homogene Gruppe kann es aber aufgrund der unterschiedlichen Geburtsdaten der Kinder nicht geben. In altersübergreifenden Gruppen mit Kindern unter drei Jahren und in Krippengruppen liegen die Gruppengrößen grundsätzlich nicht höher als auch momentan im Rahmen der Übergangsregelung zur geltenden Mindestverordnung vielfach noch praktiziert. Bisher sind hier maximal 12 Kinder pro Gruppe möglich. Künftig ist bei Kindern unter zwei Jahren nur noch eine maximale Gruppenstärke von 10 Kindern möglich.“

Auch die Annahme, dass es grundsätzlich zu einer Verschlechterung des Betreuungsschlüssels pro Kind kommt, ist nicht richtig. Die neue Regelung zur Fachkraft-Kind-Relation gründet unverändert auf den Standards der geltenden Mindestverordnung. Sie ist das Ergebnis der Umrechnung der Personalschlüssel der Mindestverordnung in homogenen Gruppen auf das einzelne Kind. Damit kommt z.B. einem Kind unter drei Jahren unabhängig davon, ob es in einer Krippengruppe oder in einer altersübergreifenden Gruppe betreut wird, immer der gleiche Personalanteil zu. Das war bisher nicht so. Das ist sachgerecht und ein wichtiger Qualitätsaspekt. Die Systematik wird somit verändert - die Rahmenbedingungen werden flexibler, das Qualitätsniveau wird jedoch aufrecht erhalten.

Des Weiteren erfolgt mit dem Gesetz eine Öffnung des Fachkraftkatalogs für nichtpädagogische Berufsgruppen, unter Beibehaltung des derzeitigen Qualifikationsniveaus. Mit der Öffnung des Fachkraftkatalogs wird einem immer wieder mit Nachdruck vorgetragenem Anliegen der Praxis gefolgt. Die Öffnung verfolgt das Ziel, Trägern die Möglichkeit zu geben, je nach pädagogischer Ausrichtung das Profil ihrer Einrichtung durch den Einsatz multiprofessioneller und multidisziplinärer Teams zu schärfen. Logopäden, Musikpädagogen, Ergotherapeuten etwa können so künftig begrenzt auf einen Fachkräfteanteil von 20 Prozent die Zweckbestimmung der Einrichtungen durch ihre besondere Eignung ergänzen. Der Einsatz muss in das pädagogische Konzept der Einrichtung passen. Wichtig ist, dass immer das örtliche Jugendamt zustimmen muss. Beispielsweise soll künftig in einem Waldkindergarten die Mitarbeit von Förstern oder Diplom-Forstwirten möglich sein, was bei diesem speziellen Konzept durchaus sinnvoll und auch empfehlenswert ist.

„Falsch ist auch die Behauptung, dass eine Verkleinerung der Gruppe, in der behinderte Kinder sind, nicht mehr möglich ist. Bisher gibt es hierzu eine Rahmenvereinbarung Integrationsplatz zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Diese stellt sicher, dass jedem Kind mit Behinderung im Kindergartenalter eine wohnortnahe Betreuung in einem Kindergarten zur Verfügung steht. Derzeit wird eine neue Rahmenvereinbarung ausgehandelt. Dies liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Landes und war auch bisher nicht gesetzlich geregelt. Zudem gibt es die neue Förderpauschale für Kinder mit Behinderung, die gegenüber den derzeitigen Förderpauschalen deutlich auf 2340 Euro pro Kind erhöht wird.“

Für das Kinderförderungsgesetz stellt das Land Hessen während der Geltungsdauer des Gesetzes bis 2018 jährlich durchschnittlich 424,5 Mio. Euro garantiert zur Verfügung. „Das ist soviel Geld wie noch nie und bedeutet eine erhebliche Steigerung der Landesförderung. Grundsätzlich stellt sich kein Träger mit dem Kinderförderungsgesetz schlechter als bisher und rund 60 Prozent der hessischen KiTas werden dadurch sogar eine wesentlich höhere Förderung erhalten!“

Zuletzt hatte es von der SPD vor Ort Angriffe auf die Christdemokraten gegeben: „Unser Engagement vor Ort und unsere Bemühungen um einen Ausbau der ausgelasteten Betreuungseinrichtungen in den Ortsteilen wurden durch den Verweis auf die vermeintliche Absenkung der Qualitätsstandards, die die Landesregierung angeblich anstrebe, als ‚dreist" gewertet“, bedauert Günther Eckert, der für die CDU im Sozialausschuss sitzt, die Kampagne gegen die Fraktion. Es gehe der CDU um die Belange der Stadt und ihrer Ortsteile. Den Babenhäuser Christdemokraten eine Verantwortung für die befürchteten Auswirkungen des KiFöG unterzuschieben, sei stillos und unfair. Zum weiteren Verfahren der Gesetzeseinbringung erläutert Friedel Sahm, Fraktionschef der CDU: „Es wird eine Anhörung zu dem Gesetz geben und die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben. Grundsätzlich ist zu wünschen, dass die Diskussion insgesamt sachlicher verläuft und auf kommunaler Ebene in der Auseinandersetzung unter den Parteien nicht als Mittel zum Zweck benutzt wird.“

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